Tragwerksplanung (Leistungsphasen 1–6)

Die Tragwerksplanung ist ein zentrales Element jedes Bauprojekts – sie stellt sicher, dass ein Gebäude standsicher, wirtschaftlich und baurechtskonform errichtet werden kann. Das Ingenieurbüro Stefan Jakuszeit übernimmt sämtliche Leistungen der Tragwerksplanung gemäß HOAI-Leistungsphasen 1–6 – von der ersten Idee bis zur prüffähigen statischen Berechnung.

Wir erstellen statische Berechnungen für alle gängigen Bauarten, darunter Stahlbeton-, Holz- und Stahlkonstruktionen, sowohl im Wohn- und Gewerbebau, Verwaltungsgebäude als auch im Schulbau. Ob Neubau oder Sanierung: Wir entwickeln für jedes Projekt eine individuelle Statik, die den Anforderungen an Standsicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Wirtschaftlichkeit gerecht wird.

Unsere Expertise in der Tragwerksplanung garantiert Ihnen eine terminsichere und praxisorientierte Umsetzung. Sämtliche Statiknachweise bei größeren Bauvorhaben werden auf Wunsch digital für die Baugenehmigung aufbereitet und können direkt bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Grundlagenermittlung und Vorplanung (LPH 1–2)
  • Statische Entwurfsplanung mit Tragwerkskonzepten (LPH 3)
  • Genehmigungsfähige statische Berechnungen inkl. Positionsplänen (LPH 4)
  • Unterstützung bei der Ausführungsplanung mit Details zu Anschlusspunkten und Materialien (LPH 5)
  • Nachweise und Unterlagen zur Vorbereitung der Vergabe (LPH 6, falls erforderlich)

Im Zuge der Tragwerksplanung erstellen wir zusätzlich bauteilbezogene Wärmeschutzberechnungen, etwa zur Ermittlung des Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) für Bauteile wie Außenwände, Dächer oder Bodenplatten. Eine umfassende energetische Gesamtbewertung oder Ausstellung von Energieausweisen erfolgt nicht.

Eingetragener prüfbereiter Ingenieur

Für Bauvorhaben bis einschließlich Gebäudeklasse 3 ist Herr Dipl.-Ing. (FH) Stefan Jakuszeit als prüfbereiter Ingenieur in Schleswig-Holstein und Niedersachsen gelistet.

Das bedeutet: In diesen Bundesländern können statische Berechnungen für kleinere Bauvorhaben direkt durch ihn geprüft werden – ohne zusätzliche Prüfung durch einen staatlich anerkannten Prüfingenieur. Ab Gebäudeklasse 4 ist eine externe Prüfung weiterhin gesetzlich vorgeschrieben.

Diese Regelung bietet für Bauherren in SH und NI einen klaren Vorteil: schnellere Genehmigung und reduzierte Kosten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)


Ing. -Büro Stefan Jakuszeit
Nachfolge der Tonne & Jakuszeit GbR

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